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 Überschuss-Rekorde abgebaut:
Bundesagentur für Arbeit setzt
Beitragssatz seit 2023 auf 2,6 %
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 Anmerkung der Redaktion:
durch die veränderte Gesamtlage seit Beginn der Corona-Pandemie und den Angriffskrieg auf die Ukraine wurden die Rücklagen der Vorjahre aufgebraucht und die Ausrichtung des Beitragssatzes neu bewertet: Seit 2023 gelten 2,6 %


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Der Bund der Steuerzahler (BdSt) forderte bereits Anfang 2017 eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 3 auf 2,5 %.

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung galt unverändert seit 2011. Seitdem hat die Bundesagentur eine Milliarden-Rücklage aufgebaut, die sie in diesem Umfang gar nicht benötigte.

„Von allen Sozialversicherungen hat die Arbeitslosenversicherung die stabilsten Aussichten. Bei der Renten- und Krankenversicherung werden hingegen in den kommenden Jahren deutliche Mehrbelastungen auf die Beitrags- und Steuerzahler zukommen. Daher muss die Politik gegenüber den Bürgern ein Zeichen der Fairness setzen und den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5 % senken.“

Hintergrund dieses BdSt-Appells war der erneute Milliarden-Überschuss der Bundesagentur für Arbeit zum Jahresende 2016 in Höhe von 4,9 Mrd. €.

Wie in den Vorjahren zahlten die Beitragszahler auch 2016 mehr an die Arbeitslosenversicherung, als im Gegenzug an Leistungen ausgezahlt wurden. 2015 Jahr lag der Überschuss der Arbeitsagentur bei 3,7 Mrd., 2014 bei 1,6 Mrd. €.

Inzwischen war die Rücklage der Arbeitsagentur auf rund 11 Mrd. € angewachsen. Das ist wesentlich mehr als nötig, um die jahreszeitlich und konjunkturbedingten Schwankungen bei den Beitragseinnahmen ohne ständige Beitragssatzänderungen ausgleichen zu können.

Die in den vergangenen Jahren zu hoch erhobenen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sollten daher umgehend den Versicherten zurückgegeben werden. Die Rücklage ist entsprechend auf das notwendige Maß zurückzuführen.

"Der Forderung schließe ich mich an. Die stabilen Aussichten für den deutschen Arbeitsmarkt rechtfertigen keine weitere Anhäufung von Überschüssen. Nicht nur Steuern, auch Beiträge sind immer auf das notwendige Minimum zu begrenzen," so FiskusLeaks-Chefredakteur Rolf Albrecht.

Nach den weiterhin guten Arbeitsmarktzahlen hatten wir bei der Bundesagentur für Arbeit und beim Bundesministerium für Arbeit und soziales nachgefragt: Beide Institutionen sahen 2017 keinen Anlass, die Beitragshöhe zu korrigieren und wollten weiterhin eine noch höhere Rücklage für besonders harte Konjunktureinbrüche anhäufen - die aber auch von der Regierung gar nicht befürchtet werden.

2017 noch mehr Überschuss

Durch die gute Konjunktur und positive Arbeitsmarktentwicklung hatte sich der Überschuss 2017 auf ca. 5,5 Mrd. € erhöht. Damit war die Rücklage der Arbeitsagentur auf über 16 Mrd. € angewachsen.

Da auch 2018 ein Jahr bester Konjunktur- und Arbeitsmarktdaten war, war nicht nachvollziehbar, den Pflichtbeitragssatz auf dem überhöhten Niveau zu belassen.

Erst 2019 sank der Beitragssatz auf die nötigen 2,5 % - und Anfang 2020 auf 2,4 % - befristet bis Ende 2022. Für 2023 werden 2,6 % erhoben. alb
     
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