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 Abgehängt im Bergdorf:
Teure Flüchtlings-Bürokratie
behindert Integration - und ist
ohne Notlage grundgesetzwidrig
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 Auf die 2015/2016 in großer Anzahl angekommenen Flüchtlinge hat die Politik reagiert und auch die Verwaltungskapazitäten deutlich aufgestockt. FiskusLeaks hinterfragt in diesem Bericht anhand eines Härtefalls, wie absurd eine teuer mit Steuergeld finanzierte Verwaltung völlig zielwidrig die Integration massiv behindert, statt sie pflichtgemäß zu fördern:

Die Flüchtlingsgeschichte beginnt damit, dass eine junge syrische Studentin mit ihrem seinerzeit 16-jährigen Bruder (inzwischen volljährig) sich über die Türkei und die noch offene Balkan-Route bis nach Deutschland durchgeschlagen haben, wo sie im Sommer 2015 eintrafen. Der Vater ist als ziviles Opfer bei einem Bombenangriff in Syrien ums Leben gekommen. Die Mutter ist im November 2016 im Rahmen der Familienzusammenführung hier angekommen.

Im Rahmen der üblichen Verteilung wurde die Familie durch das Landratsamt Lörrach Anfang 2016 einer kleinen Berggemeinde im Hochschwarzwald zugeteilt. Die Gemeinschaftsunterkunft in einem Altbau ist für 20 Flüchtlinge ausgelegt.

In der idyllischen Berggemeinde verteilen sich ca. 1.500 Einwohner auf 8 Ortsteile ohne dominanten Kernort. Kindergarten und Grundschule sind die einzigen kommunalen Einrichtungen. Nur alle paar Stunden gibt es eine Busverbindung ins Rheintal, wobei die Umstiegsverbindungen Richtung Lörrach bzw. Weil am Rhein sehr unzuverlässig sind. Wer hier lebt ist automobil - oder verloren. Ab der 5. Schulklasse werden Eltern zu geübten Dauer-Chauffeuren. Aber wer fährt die Flüchtlinge?
     
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 Wohnsitzauflagen sollen Integration fördern

Laut Gesetzgeber haben Wohnsitzauflagen eine konstruktive Funktion: "Diese dienen der Förderung einer nachhaltigen Integration." Der Bund als Gesetzgeber und das Land Baden-Württemberg, das die Anwendung des Gesetzes verantwortet, implizieren bei den Wohnsitzauflagen, dass die reale Integration am Wohnort stattfindet und die Bindung an den Wohnsitz automatisch zielfördernd ist.

Hier ist das Gegenteil der Fall - alle wesentlichen Möglichkeiten der Integration finden weder in der Berggemeinde noch in den Nachbargemeinden statt, alles hängt von den wenigen desolaten Busverbindungen in die Städte im Rheintal ab, die ab dem frühen Abend inexistent sind. Explizit fokussiert das Aufenthaltsgesetz folgende Kriterien, von denen keines im Umfeld der Berggemeinde erfüllt ist:

•  Erwerb der deutschen Sprache,
•  Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
•  reguläre Wohnunterbringung.

Verwaltung verhindert verfügbare Lösung

Für unsere betroffene Familie war eine per 1. Juli 2017 frei werdende Wohnung gefunden, in der perfekt passenden nahen Kleinstadt Müllheim. Ohne Aufhebung der Wohnsitzauflage durfte die allen relevanten Kriterien genügende 2,5-Zimmer-Wohnung mit 60 m² aber nicht bezogen werden.

•  Die Tochter hat bereits direkt dort in Müllheim
   ihren Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) begonnen,
•  ihr Bruder, der derzeit ein Gymnasium in Weil am
   Rhein besucht, hat  direkten Bahnanschluss,
   stündlich von früh bis spät und er könnte auf das
   Gymnasium in Müllheim wechseln.
•  Auch die Mutter, in Syrien berufserfahrene
   Französischlehrerin und -dozentin, hat dort durch
   die Grenznähe zu Frankreich optimale Berufschancen.

Kurios ist, dass die Wohnsitzauflage formell nur den Bruder und die Mutter bindet, damit aber de facto die Familie als Ganzes blockiert wird. Ihm wurde die Auflage, die nur binnen 6 Monaten nach positivem Abschluss des Asylverfahrens erlaubt ist, 10 Tage vor diesem Fristende aufgedrückt. Postausgang für die Anhörung war am 22. Dezember mit Fristende 5. Januar - so sieht für anerkannte Flüchtlinge Weihnachtspost aus dem Lörracher Landratsamt aus.

Die Unzulässigkeit der Anhörung hat sich schon allein daraus ergeben, weil der Betroffene bei Zugang der Anhörung noch minderjährig war, ihm die Anhörung mit Fristsetzung also erst im Januar ab dem Datum der Volljährigkeit hätte zugestellt werden dürfen. Seine Minderjährigkeit war jedenfalls nach der Ankunft 2015 der einzige Grund, warum sein individuelles Interview nicht zugleich mit der volljährigen Schwester erfolgte, um sein Asylverfahren zügig abzuschließen.

Bereits seit über 13 Monaten vor der Wohnsitzauflage hatte er die amtliche "Aufenthaltsgestattung", die aber nach dem Sprachmissbrauch der Flüchtlings-Bürokratie nicht als "erstmalige Aufenthaltserlaubnis" anzusehen sei, womit die 6-Monate-Frist, verstrichen wäre. Ausgeblendet wird hier nebenbei, wie lange sein Asylverfahren ohne Anlass verschleppt wurde.

Das Asylverfahren der Schwester wurde neue Monate früher abgeschlossen, weshalb sie auch keine Wohnsitzauflage hat. Sie kann aber die Wohnung nicht für die Familie annehmen, weil sie als BUFDI nur Taschengeld bekommt, was nicht dem nötigen Mindesteinkommen von derzeit 712 € entspricht.

Der Bruder wiederum wäre durch jede berufsvorbereitende Tätigkeit oder jede Ausbildung von der Wohnsitzauflage befreit - aber das Gynnasium - unsere formal höchstmögliche schulische Berufsvorbereitung - ist für die Bürokraten irrelevant.

Bürokratie - die Sicht von oben:
"Zu Einzelfällen nehmen wir keine Stellung."


Das Integrationsgesetz (BGBl. I, S. 1939) ist am 6. August 2016 in Kraft getreten und ist auf 3 Jahre befristet, tritt also am 6. August 2019 außer Kraft.

Das Gesetz ist, da die Anwendung allein den Bundesländern obliegt, eine reine "Kann"-Vorgabe. Das Gespräch von FiskusLeaks mit der Presseabteilung des Bundesinnenministeriums ergab, dass neben den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg auch die großen Flächenländer Brandenburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz gänzlich auf die Anwendung verzichten. Unsere Fragen zu Verwaltungsaufwand, Ineffizienz und Härtefällen sind damit in Berlin kein Thema. Ohnehin würde der Gesetzgeber mit einer Wohnsitzpflicht seine Kompetenzen überschreiten, weil dieses mit den Freiheitsrechten des Grundgesetzes unvereinbar wäre.

Rechtsgrundlage für die Ausländerbehörden der Landratsämter in Baden-Württemberg sind die "Vorläufigen Anwendungshinweise" des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zu § 12a AufenthG vom 5. September 2016.

Die damalige Begründungsbasis "Die massive Zuwanderung von Ausländern seit dem Jahr 2015 stellt die Kommunen jedoch vor allem bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zunehmend vor erhebliche Schwierigkeiten. Um eine weitere Verschärfung dieser Lage zu verhindern und eine Planbarkeit zu ermöglichen, ist eine gleichmäßige Verteilung von nach Deutschland eingereisten Ausländern auf die Kommunen in Baden-Württemberg unerlässlich", ist inzwischen völlig überholt:

Die Verteilung der "Flüchtlingswelle" ist abgeschlossen und seit Ende 2016 sind die Neuzugänge auf bundesweit ca. 15.000/Monat geschrumpft, womit unsere kleine Berggemeinde rechnerisch mit ca. 0,2 Flüchtlingen/Monat betroffen wäre. Zieht man hiervon Abschiebungen und freiwillige Rückkehrer ab, ist man vollends bei einer Nullnummer. Auch der große Rückstau bei den Asylverfahren ist inzwischen abgearbeitet.

Die Regelung vom Land Baden-Württemberg "grundsätzlich von der Möglichkeit, Wohnsitzauflagen nach § 12a Abs. 2 und 3 AufenthG zu erteilen, Gebrauch zu machen" ist damit inzwischen vollkommen überflüssig - zumal dann, wenn die Betroffenen in unterstützenswerter Eigeninitiative selbst besseren Wohnraum gefunden haben, wie in unserem Fall.

FiskusLeaks hat hierzu auch mit Carsten Dehner, stv. Pressesprecher im Stuttgarter Innenministerium, telefoniert, der sich kurzgesagt darauf zurückzieht, dass das Ministerium (wie in Berlin) sich nicht mit Einzelfällen befasst oder dazu äußern will, weil Härtefälle durch die Ausländerbehörden jederzeit positiv geregelt werden können/sollen. Konfrontiert mit dem bisher negativen Verlauf unseres Härtefalls, beharrte er darauf, dass Wohnsitzauflagen weiterhin zwingend wären um die langfristige Integration zu fördern. Das hier das Gegenteil stattfindet, interessiert das Ministerium offenkundig nicht.
     
   
   
  Bürokratie - die Sicht von unten:
"Lasse ich Ausnahmen zu, riskiere ich meinen Job!"

     
   
   
 Da das Landratsamt keine der in der Anhörung geltend gemachten Einwände akzeptiert hat, wurde mit Hilfe einer Anwältin, unter weiterer Detailierung der Einwendungen, am 6. Februar Widerspruch gegen die Wohnsitzauflage eingelegt. Ergänzende Fürsprachen reichen vom Vertrauenslehrer seines Gymnasiums bis zum staatlichen Jobcenter.

Selbst "aufschiebende Wirkung" wurde für die Wohnungssuche vom Landratsamt Lörrach abgelehnt, womit eine 15-wöchige Hängepartie folgte, weil die Freiburger Bezirksregierung mit derartiger Unsinns-Bürokratie so überhäuft ist. Der Widerspruch wurde  unter pauschaler Berufung auf die Begründung des Landratsamtes zurückgewiesen "um unnötige Wiederholungen zu vermeiden".

Die Anrufe von FiskusLeaks bei mehreren für Flüchtlingsprobleme zuständigen Behörden in den Landkreisen Lörrach und Breisgau-Hochschwarzwald (zuständig für den verfügbaren Neuwohnsitz in Müllheim) ergeben ein sehr bedenkliches Bild: In zwei Fällen haben uns angerufene Sachbearbeiter unaufgefordert gesagt, sie würden keine positiven Einzelentscheidungen treffen, weil dies unerwünscht sei und man - wörtlich - "den Arbeitsplatz riskieren würde". Auslegungsspielräume werden so automatisch zum Instrument der Restriktion.

Auf der Ebene der Bezirksregierung, die den Widerspruch abgelehnt hat, wird es nicht besser: Der Mitarbeiter, der den Widerspruchsbescheid verantwortet, wollte nicht mit uns sprechen und hat auf die Pressestelle, an Herrn Markus Adler verwiesen. Dieser wiederum hat klargestellt, dass die Bezirksregierung - trotz der langen Wartezeiten - keine Prüfung der inhaltlichen Begründung der Einzelfälle vornehme, sondern lediglich formal prüfe, ob in den Bescheiden rechtliche Fehler zu finden seien. Ob ein Härtefall vorliegt, wird gar nicht geprüft.

Das ganze Hierarchie der politischen/administrativen Ebenen hat damit keine öffentlich greifbaren Verantwortlichen - und daran änderte auch der mögliche Weg vor das Verwaltungsgericht nichts, da dort die gleichen Formalien wiedergekäut werden.

Obendrein hat bereits das Widerspruchsverfahren 542,29 € an Anwaltskosten Verschlungen, was Flüchtlinge sich monatelang von den kargen Sozialeinkünften abknapsen müssen. Der komplette Klageweg mit allen Neben- und Folgekosten ist damit nicht darstellbar, zumal Prozesskostenhilfe verwehrt wurde.
     
   
   
 Wie geht es weiter?

Da die verfügbare Wohnung nicht im Landkreis Lörrach liegt, sondern knapp hinter der Kreisgrenze in Müllheim, konnte nach Eintreffen der Widerspruchsablehnung, in Freiburg beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ein neuer Antrag für eine Zustimmung zum Umzug eingereicht werden, was umgehend, bereist vor Pfingsten erfolgte.

Die Anfrage von FiskusLeaks dort ergab anfangs, dass wiederum per Antragsrückstau nicht vor Ende Juni bearbeitet werde. Die gebotene Eile wegen der verfügbaren Wohnung nützt nichts, weil angeblich alle Fälle eilbedürftig seien -obwohl sie faktisch niemand nach Dringlichkeit sortiert. Und Hoffnung wolle man auch niemandem machen, weil es üblich sei die Abweisungs-Begründungen der zuvor zuständigen Landratsämter zu übernehmen - womit wir wieder zurück bei der Angst um den eigenen Arbeitsplatz sind.

Hoffnung bestand aber, da dieses Landratsamt zumindest das Anhörungsrecht ernst nahm, die am 8. August 2017 stattfand. Zwei Wochen später wurde der Antrag positiv beschieden, da die Summe der Beschwernisse doch einen Härtefall begründen.

Wäre diese Zustimmung nach 3 Wochen statt nach knapp 3 Monaten gekommen, hätte der Umzug Anfang Juli stattfinden können - jetzt musste erneut auf eine frei werdende Wohnung gewartet werden. Aber eine schnellere Entscheidung war dem Landratsamt unter den auferlegten restriktiven Vorschriften des Landes Baden-Württemberg wohl nicht möglich.

Anfang Oktober 2017 konnte die Familie nach eigener erfolgreicher Wohnungssuche nach Neuenburg am Rhein umziehen. Dort hat die Familie inzwischen Fuß gefasst: Die Tochter macht eine kaufmännische Ausbildung bei einem örtlichen Industriebetrieb und der Sohn hat im Sommer 2020 sein Abitur bestanden.
     
   
   
 Politischer Handlungsbedarf

In den Landkreisen geht es darum, dass die Kreistagsabgeordneten und die Führung der Verwaltung die destruktive Entscheidungsangst in den operativ tätigen Abteilungen beseitigen und durch die deutlich entspannte Flüchtlingssituation systematisch anordnen, Härtefälle viel freigiebiger positiv abzuschließen - und damit enormen Verwaltungsaufwand und Folgekosten einzusparen.

Das Land Baden-Württemberg - und mutmaßlich auch die übrigen Bundesländer - können ihre "Anweisungen" getrost außer Kraft setzen und damit umgehend den gesamten Moloch an aufgelaufener Bürokratie und anhängigen Widersprüchen und Klagen überflüssig machen.

Geschieht dieses nicht, werden nicht nur enorme Steuergelder verschwendet. Die Fortschreibung der Wohnsitzauflagen hat keine Grundlage mehr, weil die quantitativ relevante Verteilung vollzogen ist und die Notsituation von 2015/2016 beseitigt wurde.

Und ohne Notsituation ist der Eingriff in die durch Grundgesetz (Artikel 11) und universelle Menschenrechte (Artikel 13; Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) geschützte Freizügigkeit völlig unzulässig.

Rolf Albrecht
     
   
   
 PS: Falls irgendwelche ausländerfeindlichen Maulhelden meinen, aus dem Beitrag ableiten zu können, es ginge darum die Flüchtlinge aus dem betroffenen Dorf oder anderen Dörfern loszuwerden - das Gegenteil ist der Fall! Wir gehören selbst zu den aktiven Helfern für die Flüchtlinge in unserer Gemeinde. Die Unterkunft war (bis 2019) eine sinnvolle Übergangs-Wohnlösung für neue Flüchtlinge, gut passend z. B. für Familien mit kleineren Kindern, die fußläufig die örtliche Grundschule und/oder den Kindergarten zur Verfügung hatten.
     
   
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