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 Was der Gerüstbau-Unternehmer wissen muss
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 Ein Gerüstbauer muss für jedes Fassadengerüst den Nachweis liefern können, dass es sicher ist. Vielen Gerüstbauunternehmern ist nicht bewusst, dass sie bei einem Unfall straf- und zivilrechtlich in der Verantwortung stehen, wenn dieser Nachweis fehlt.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für die Sicherheit von Fassadengerüsten? Und was müssen Gerüstbauer über die Verantwortung für die Stabilität ihrer Gerüste unbedingt wissen? – Jean Nabholz, Sicherheitsfachmann der Suva, gibt Auskunft:

Grundsätzlich dürfen nur Gerüste und Gerüstbestandteile verwendet werden, die den Anforderungen des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG) entsprechen. Das bestimmt die Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Artikel 37. Das Produktesicherheitsgesetz wiederum verlangt, dass Inverkehrbringer von Fassadengerüsten nachzuweisen haben, dass diese sicher sind.
Doch wie geht das?

Statische Nachweise des Herstellers sind gefordert

Das Produktesicherheitsgesetz schreibt vor, dass ein erstelltes Fassadengerüst mindestens dem Stand der Technik und des Wissens entsprechen muss. Dieser Stand ist in den Normen SN EN 12810 und SN EN 12811 definiert. Diese Normen bestimmen, dass jedes Gerüstbaubestandteil, aber auch ein gesamtes Gerüstsystem gemäss Norm bemessen und geprüft werden muss.

Gerüsthersteller stellen nun mittels statischer Berechnungen sicher, dass ihr Fassadengerüst den Anforderungen entspricht und durch den Gerüstbauer erstellt werden darf. Auf diese statischen Nachweise muss deshalb jederzeit zurückgegriffen werden können.

Wer sich nicht an die Anleitung hält,
trägt die Verantwortung selber


Sind die Nachweise des Herstellers vorhanden, muss ein Gerüstbauer keine eigenen Nachweise erstellen. Dies aber nur, solange er sich an die Aufbau- und Verwendungsanleitung (Bedienungsanleitung) des Gerüstsystems hält. Eine solche Anleitung muss gemäss den Normen für jedes Gerüstsystem mitgeliefert werden.

Darin gibt der Hersteller seine Erkenntnisse aus der statischen Berechnung und den Prüfungen weiter, indem er aufzeigt, wie sein Gerüst sicher aufzubauen ist. So wird etwa beschrieben, bis zu welcher Höhe das Gerüst erstellt oder welche Konsolauskragung am Gerüst angehängt werden darf.

Deshalb trägt letztlich der Gerüsthersteller die Verantwortung für ein Gerüst, das korrekt gemäss der Anleitung erstellt wurde.

Sobald aber ein Gerüst nicht gemäss der Bedienungsanleitung des Herstellers erstellt wird, wird der Gerüstbauer selber zum Inverkehrbringer. Dann trägt er allein die Verantwortung für sein Gerüst. In diesem Fall muss er einen eigenen Nachweis liefern können, dass es sicher ist. Das bedeutet, dass er das Gerüst von einem Gerüstbaustatiker (Bauingenieur) berechnen lassen muss.

Gemischte Verwendung mehrerer Systeme
– eigener Nachweis nötig


Werden bei einem Gerüst Bestandteile von verschiedenen Herstellern gemischt verbaut, entspricht es in der Regel nicht mehr einer Bedienungsanleitung eines Herstellers.

In den meisten Fällen fehlt dann der Nachweis, dass das erstellte Gerüst sicher ist. Das bedeutet, dass der Gerüstbauer nun die Hauptverantwortung für die Stabilität und die Kompatibilität der verschiedenen Gerüstbestandteile trägt. Er wird auch hier zum Hersteller und Inverkehrbringer.

Grundsätzlich gilt deshalb, dass für jedes gemischte Gerüst ein statischer Nachweis eines Gerüstbaustatikers vorgewiesen werden muss.

Unfälle können teure Folgen haben

Stürzt ein Fassadengerüst ein, verlangt die Untersuchungsbehörde immer die statischen Nachweise. Wer als Gerüstbauer dann nicht ausreichend nachweisen kann, dass das Fassadengerüst dem Stand der Technik entsprach, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Wenn bei einem solchen Einsturz noch Menschen und Material zu Schaden kommen, wird es happig und teuer. Gerüstbauunternehmer gehen also ein grosses Risiko ein, wenn der Nachweis fehlt.

Die Suva kontrolliert

Die Suva ihrerseits schaut bei Gerüstkontrollen genau hin: Bestehen berechtigte Zweifel, dass ein Gerüst nicht sicher ist und fehlt der statische Nachweis, kann ein Abbau des Gerüsts angeordnet werden.
   
    
 
 
 
 
 
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Regelkonformes Fassadengerüst gemäss Bedienungsanleitung des Herstellers.
 
 
 
 
 
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Regelkonformes Fassadengerüst, das durch einen Gerüstbaustatiker bemessen wurde.
(Bilder: Suva)
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