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 Sachkundelehrgänge
gemäß TRGS 519 und 521
für Asbestsanierungen sowie
Abbruch und Instandhaltung
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 Krebsgefahr durch Asbestfasern ist besonders dort gegeben, wo asbesthaltige Produkte aus früheren Jahrzehnten im Rahmen von Sanierungsarbeiten entfernt werden, wobei durch Freilegung, Handling und Staubausbreitung Fasern in die Atemluft gelangen.

Online-Live-Seminare: Seit den Veranstaltungs- und Reisebeschränkungen während der Pandemie werden Seminare weiterhin auch online realisiert. Alle Teilnehmer(innen) erhalten die Arbeitsmaterialien per Download und können sich per Chatfunktion aktiv beteiligen.

Um noch über Jahre anfallende Asbestsanierungen kompetent und sicher auszuführen, bietet das Umweltinstitut Offenbach staatlich anerkannte Sachkundelehrgänge gemäß Anlage 3 der TRGS 519.

Termine (Offenbach):

19.-23.05.2025
07.-11.07.2025
11.-15.08.2025
01.-05.09.2025
06.-10.10.2025

Die zugehörige Gerätefachkunde wird optional als direkter Anschlusstag angeboten.

Faserstäube
Erlangung der Fachkunde nach TRGS 521:
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF).

Online-Live-Seminar:
28.05.2025
20.08.2025
19.11.2025

Asbest-Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Anlage 4c der TRGS 519:

Termine:

Offenbach:
26.-27.05.2025
16.-17.06.2025
18.-19.08.2025
15.-16.09.2025
14.-15.10.2025

Hamburg:
08.-09.05.2025
08.-09.09.2025

Stuttgart:
02.-03.06.2025
17.-18.11.2025

München:
21.-22.07.2025
08.-09.12.2025

Köln:
20.-21.10.2025

Potsdam:
07.-08.07.2025
03.-04.11.2025

Versicherungen schließen
Haftung für Asbestschäden aus


Die Deckungssummen der Versicherungen umfassen keine Schäden mehr, die auf die Wirkung von Asbest zurückgehen. Die Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest oder asbesthaltige Substanzen zurückzuführen sind, werden vom Versicherungsschutz explizit ausgenommen.

Gerade bei Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten besteht jederzeit die Gefahr, mit Asbest in Berührung zu kommen. Bauleiter, Gutachter und Koordinatoren von Baumaßnahmen müssen Asbestabfälle erkennen, sachgerecht entsorgen und dafür sorgen, dass es zu keinen Personal- oder Sachschäden kommt. Sie können dies nur leisten, sofern sie die entsprechende Sachkunde nachweisen.
     
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