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 Sachkundelehrgänge
gemäß TRGS 519 und 521
für Asbestsanierungen sowie
Abbruch und Instandhaltung
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 Krebsgefahr durch Asbestfasern ist besonders dort gegeben, wo asbesthaltige Produkte aus früheren Jahrzehnten im Rahmen von Sanierungsarbeiten entfernt werden, wobei durch Freilegung, Handling und Staubausbreitung Fasern in die Atemluft gelangen.

Online-Live-Seminare: Aufgrund der Veranstaltungs- und Reisebeschränkungen während der Pandemie werden Seminare ggf. online realisiert. Alle Teilnehmer(innen) erhalten die Arbeitsmaterialien per Download und können sich per Chatfunktion aktiv beteiligen.

Um noch über Jahre anfallende Asbestsanierungen kompetent und sicher auszuführen, bietet das Umweltinstitut Offenbach staatlich anerkannte Sachkundelehrgänge gemäß Anlage 3 der TRGS 519.

Termine (Offenbach):

19.-23.06.2023
17.-21.07.2023
14.-18.08.2023
16.-20.10.2023
13.-17.11.2023
11.-15.12.2023

Die zugehörige Gerätefachkunde wird optional als direkter Anschlusstag angeboten.

Faserstäube
Erlangung der Fachkunde nach TRGS 521:
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF).

Online-Live-Seminar:
12.10.2023
21.12.2023

Hamburg:
30.11.23

Asbest-Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Anlage 4c der TRGS 519:

Termine:

26.-27.06.2023 Köln
03.-04.07.2023 Offenbach
10.-11.07.2023 Potsdam
24.-25.07.2023 München (Holzkirchen)
21.-22.08.2023 Hamburg
28.-29.08.2023 Offenbach
10.-11.10.2023 Offenbach
23.-24.10.2023 Köln
06.-07.11.2023 Potsdam
27.-28.11.2023 Offenbach
28.-29.11.2023 Hamburg
11.-12.12.2023 Stuttgart
18.-19.12.2023 München (Holzkirchen)
19.-20.12.2023 Offenbach

Versicherungen schließen
Haftung für Asbestschäden aus


Die Deckungssummen der Versicherungen umfassen keine Schäden mehr, die auf die Wirkung von Asbest zurückgehen. Die Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest oder asbesthaltige Substanzen zurückzuführen sind, werden vom Versicherungsschutz explizit ausgenommen.

Gerade bei Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten besteht jederzeit die Gefahr, mit Asbest in Berührung zu kommen. Bauleiter, Gutachter und Koordinatoren von Baumaßnahmen müssen Asbestabfälle erkennen, sachgerecht entsorgen und dafür sorgen, dass es zu keinen Personal- oder Sachschäden kommt. Sie können dies nur leisten, sofern sie die entsprechende Sachkunde nachweisen.
     
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