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Das GS-Zeichen für "Geprüfte Sicherheit" prangt auf vielen Geräten. Damit versichert der Hersteller durch eine freiwillige Überprüfung, dass sein Produkt allen sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Dem Verbraucher gibt das GS-Zeichen beim Kauf eine zusätzliche Sicherheit. Das Gütesiegel garantiert eine sichere Handhabung beim bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Gerätes.
Während früher überwiegend Produkte deutscher und zum Teil europäischer Herkunft das GS-Zeichen trugen, finden sich heute zunehmend auch nicht europäische Waren mit GS-Kennzeichnung auf dem Markt.
Bei ihnen traten wiederholt sicherheitstechnische Mängel auf. Dabei wurde häufig festgestellt, dass diese Produkte das GS-Zeichen unzulässigerweise trugen.
Um einer missbräuchlichen Verwendung des GS-Zeichens vorzubeugen, bietet die Bundesanstalt einen Service auf ihrer Homepage an: Unter der Adresse:
www.produktsicherheitsportal.de
Sie empfiehlt Händlern bei Zweifeln, ob ein Produkt das GS-Zeichen zu Recht trägt, die Zertifizierung zu kontrollieren. Dazu können sie sich eine kopierfähige Ausfertigung des GS-Zertifikats vom Anbieter des gekennzeichneten Produkts schicken lassen.
Das Zertifikat sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
• seine Nummer, • sein Ausgabedatum, • den Zertifikatsinhaber, • die Fertigungsstätte, • Angaben zum Erzeugnis, um dieses • zweifelsfrei identifizieren zu können, sowie die • Bezeichnung der ausstellenden GS-Prüfstelle.
So kann ein Händler, schon bevor er das Produkt erwirbt, im Rahmen einer sogenannten Schnellanfrage das ihm zugesandte GS-Zertifikat prüfen lassen.
Dazu schickt er die Kopie an die darauf angegebene Prüfstelle und bittet, das Ergebnis spätestens innerhalb eines Arbeitstages zu erhalten. Das Ergebnis der Überprüfung sollte er dann in seine endgültige Kaufentscheidung einbeziehen.
Auf der BAuA-Homepage kann in einer Datenbank oder, wenn nur der Name, jedoch nicht die Adresse der Prüfstellen bekannt ist, auch in einer alphabetischen Auflistung nach der GS-Prüfstelle gesucht werden. Zur Durchführung der Anfrage lässt sich zusätzlich das Formular "Schnellanfrage" herunterladen.