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 Weiterbildung: Die
Betriebssicherheitsverordnung
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 Die Betriebssicherheitsverordnung stellt weitreichende Anforderungen an betrieblich handelnde Beteiligte. U.a. stehen auf Grundlage des § 18 dieser Verordnung mehrere Anlagen unter einem Erlaubnisvorbehalt. In diesem Seminar lernt man diese Anlagen nicht nur kennen sondern erfährt an ausgewählten Beispielen einer Lageranlage für entzündliche Flüssigkeiten bzw. einer Füllanlage für Gase den Umfang von Antragsunterlagen gemäß LASI Richtlinie LV 49.

Gerade diese Richtlinie verlangt neben den in der BetrSichV verankerten Gedanken zu
Gefährdungsbeurteilung, abzuleitenden Schutzmaßnahmen sowie Prüffristen und Prüfzuständigkeiten umfangreiche Betrachtungen hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes sowie auch des Gewässerschutzes für die beantragten Anlagen.

In diesem interaktiven Seminar werden nicht nur Übungen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sowie Ermittlung von Prüffristen und - zuständigkeiten, sondern auch praktische Hinweise zur Berücksichtigung des einschlägigen technische Regelwerks gegeben. Zur Erfüllung eines ganzheitlichen Ansatzes beim Umgang mit diesen gefährlichen Fluiden gehören auch Einführungen in die Themenfelder des Explosions- und Gewässerschutzes sowie Überlegungen zu etwaigen weiteren erforderlichen Genehmigungen.

Zielgruppen:
• Operative Führungskräfte
• Betriebsleiter,
• Betriebsingenieure,
• Meister,
• Fachkräfte für Arbeitssicherheit
• Beschäftigte, die einen Überblick über
   Erlaubnisverfahren nach BetrSichV erhalten möchten.

Termine eintägiges Fachseminar (Online-Live):

20.06.2024
21.11.2024
     
  Leserkontakt
   
 Explosionsschutz

Eine eintägige Schulung befasst sich zudem mit den Anforderungen an den Explosionsschutz nach Betriebssicherheitsverordnung:

Offenbach:
04.11.2024

Online-Live-Seminare: Alle Teilnehmer*innen erhalten die Arbeitsmaterialien per Download und können sich per Chatfunktion aktiv beteiligen.
     
   
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