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 BDE kritisiert ungerechte kommunale MwSt-Vermeidung
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 Gezielte Steuervermeidung gibt nicht nur bei internationalen Konzernen, sondern sogar bei vielen Städten und Gemeinden: Immer mehr Kommunen gründen für Rechenzentren und Bauhöfe, für Abfallentsorgung, Energieversorgung oder auch für Grünanlagenpflege Unternehmen in öffentlicher Rechtsform.

Das ausdrückliche Ziel ist es dabei, die Umsatzsteuerpflicht zu vermeiden. Denn Staatsbetriebe wie eine Anstalt des Öffentlichen Rechts, ein Zweckverband oder ein Eigenbetrieb sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Kommunale Staatsbetriebe zahlen damit regelmäßig keine Umsatzsteuer, ihre privaten Wettbewerber
hingegen sind verpflichtet, 19 % Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.


Doch der Verstaatlichungs-Trick schadet nicht nur der Staatskasse. Auch der Wettbewerb wird verzerrt. Peter Kurth, Präsident des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft sagt dazu:

„Eine preisliche Benachteiligung von 19 % beim Endkunden kann auch das effizienteste Unternehmen nur schwer ausgleichen. Für die Unternehmen der Kreislaufwirtschaft ist diese steuerliche Diskriminierung nicht mehr länger hinnehmbar.“

Was nach derzeitigem Recht legal sei, widerspreche trotzdem massiv dem Gerechtigkeitsgefühl vieler Mittelständler. Es sei nicht hinnehmbar, dass Steuervermeidung durch Privatwirtschaft massiv kritisiert und Steuervermeidung durch den Staat achselzuckend hingenommen werde, so Kurth.

Der BDE-Präsident hatte deshalb am 2016 einen Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gerichtet. Darin fordert er Aufklärung über die Steuertricks der Kommunen. Peter Kurth: „Viele mittelständische Unternehmen fühlen sich durch das Umsatzsteuerprivileg der Kommunen diskriminiert. Allerdings sollte eine Diskussion über die Problematik auf einer sachlichen Grundlage geführt werden. Bisher wurde jedoch noch nie ermittelt, wie hoch der Schaden durch das Umsatzsteuerprivileg der kommunalen Unternehmen tatsächlich ist. Ich habe deshalb Herrn Schäuble gebeten, den Schaden durch sein Haus bewerten zu lassen.

Immerhin dürfte es um mehrere Milliarden Euro Umsatzsteuer gehen, um die sich die kommunalen
Unternehmen drücken. Ich hoffe sehr, dass das Finanzministerium dieser Bitte nachkommt. So könnte eine Diskussion auf sachlicher Basis erfolgen und eine Reform möglicherweise in die für die nächste Legislatur geplante Steuerreform aufgenommen werden.“
     
   
   
 Keine substanzielle Antwort - keine Lösung

Da der BDE aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) nur eine "oberflächliche" Antwort erhalten hat und das BMF offenbar die Ungleichbehandlung nicht beanstandet, hat der BDE Prof.Dr. Roman Seer von der Ruhr-Universität Bochum beauftragt ein Gutachten zu erstellen. Das seit 2017 vorliegende Gutachten stützt die Kritik des BDE.

Laut FiskusLeaks-Chefredakteur Rolf Albrecht hat die kommunale Umsatzsteuer-Vermeidung zwei problematische Seiten:

Einerseits kann es keine faire Entscheidung über die kostengünstigste Dienstleistung geben, wenn steuerbefreite Staatsbetriebe mit steuerpflichtigen Privatanbietern im Wettbewerb stehen.

Andererseits führt die Ungleichbehandlung dazu, das Kommunen mit Staatsbetrieb doppelt profitieren, weil a) die Bürger die steuerfreie Dienstleistung billiger bekommen und obendrein b) die Privatdienstleister der anderen Kommunen Steuern zahlen, die nicht dort vor Ort bleiben, sondern bundesweit umverteilt werden, also auch in die Kommunen, die sich der Umsatzsteuer entziehen.

Unsere Rückfrage beim BDE 2024 hat bestätigt, dass sich hierzu auch unter der Bundesregierung von Olaf Scholz weiter nichts bewegt. alb
     
   
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