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 Elektronische Übermittlung der
Körperschaftsteuererklärungen:
Finanzverwaltung behob Panne
erst 2 Monate nach Meldefrist
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 Immer wieder lief es bei der Finanzverwaltung nicht rund. Nach 2015 hatte die Finanzverwaltung 2017 erneut Probleme, die Formulare für die elektronische Körperschaftsteuererklärung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Das war vor allem für Unternehmen ärgerlich, die monatelang warten mussten, bis das Programm lief, kritisierte der Bund der Steuerzahler (BdSt).

Mit der verzögerten Bereitstellung der Formulare verlängerte sich damit die vom BdSt geführte EDV-Flop-Liste.


Im Einzelnen: Nach dem Gesetz hätten die Körperschaftsteuererklärungen für das Jahr 2016 eigentlich bis zum 31. Mai elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden müssen.

Doch das war den Unternehmern in diesem Jahr nicht möglich, da die Finanzverwaltung das erforderliche Programm-Modul zur Übersendung der Körperschaftsteuererklärungen erst am 25. Juli 2017 bereitstellte.

Erst seither können Unternehmer über das Elster-Online-Portal die Erklärung elektronisch an das Finanzamt senden und damit ihre gesetzliche Übermittlungspflicht erfüllen. Grund für die Verzögerung seien erst spät abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren und umfangreiche Jahresanpassungen, so die Finanzverwaltung. Dieses Problem war bereits 2015 aufgetreten: Auch damals hatte die Verwaltung die elektronischen Formulare erst Ende Juli bereitstellen können.

Der Bund der Steuerzahler prüft regelmäßig, wie die EDV-Projekte in der Finanzverwaltung laufen. Grundsätzlich begrüßt der Verband, dass auch die Finanzverwaltung moderner wird. Allerdings verlangt der Gesetzgeber häufig, dass die Steuerzahler in Vorleistung gehen und verpflichtet Bürger und Unternehmer zur elektronischen Übermittlung oder Antragstellung. Der BdSt sagt eindeutig:

"Genau wie die Steuerzahler muss dann aber auch die Finanzverwaltung ihre Pflichten erfüllen und Programme rechtzeitig zur Verfügung stellen!"

Die Liste der misslungenen EDV-Projekte können Interessierte über info@steuerzahler.de bestellen.

Lahme Ente - lahme Elster

"Verzögerungen wegen spät abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren und umfangreiche Jahresanpassungen" nennt der Fiskus also als Grund für sein eigenes Versagen - wobei FiskusLeaks-Chefredakteur Rolf Albrecht mal wieder das Lachen im Halse stecken bleibt:

"Die relevanten Gesetze und daraus folgend notwendigen Anpassungen samt Datum für das Inkraftreten hat der Fiskus alleinig selbst in der Hand. War das Finanzministerium an der Gesetzgebung etwa nicht aktiv beteiligt? Und hat nach einem geruhsamen Winterschlaf erst gemerkt - welch Wunder - dass die Bundestagsabgeordneten die Programmierung für das neue Elster-Formular am Ende der Sitzungswoche nicht selbst programmiert haben?"

"Reichen Sie als Steuerzahler mal ein Steuerformular erst 8 Wochen nach Termin ein und berufen sich als Grund darauf, Sie hätten erst zu spät vom neuen Gesetz gehört und hätten Ihre Buchhaltung erst neu einweisen müssen - als Antwort bekommen Sie ohne Kommentar die üblichen überhöhten Verzugszinsen und Verspätungszuschläge aufgebrummt", so Albrecht weiter.

"Vor über zwei Jahren hatten wir auch Probleme mit der 'lahmen Elster', wobei die banalen Umsatzsteuervoranmeldungen nicht eingebbar bzw. nicht absendbar waren. Telefonisch war keine Klärung möglich. Da wohl kein Totalausfall vorlag, konnte (wollte?) niemand die Fehlfunktion erklären oder beheben. Wir haben die Zahlen dann formlos per Mail bzw. Fax gemeldet. Bei einen anderen Termin habe ich im Sommer 2015 nebenbei einen leitenden Finanzbeamten darauf angesprochen: Er bestätigte Probleme, die z. B. von Sicherheitsfunktionen der PCs abhingen. Was sei zu tun? 'Schalten Sie doch Ihre Firewall aus oder nutzen einen privaten PC außerhalb des Büros,' lautete sinngemäß die Antwort, die wohl keines weiteren Kommentars bedarf.
     
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