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 Geräuschemissionen:
Leitfaden für Umsetzung
der Maschinenrichtlinie
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 Hersteller von Maschinen sind gemäß EU-Maschinenrichtlinie dazu verpflichtet, Angaben über die von ihrer Maschine erzeugten Geräusche zu machen.

Wie die europäische Nomad-Studie zeigt, enthalten Bedienungsanleitungen oder technische Verkaufsprospekte oftmals unzureichende oder sogar falsche Geräuschemissionsangaben.

Zu laute Maschinen können jedoch die Gesundheit von Beschäftigten gefährden und zwar nicht nur in Handwerk und Industrie sondern auch im Dienstleistungsbereich.


Als Mitglied der europäischen Projektgruppe ADCO Nomad TF, einer informellen Gruppe der europäischen Marktüberwachungsbehörden, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den in dieser Projektgruppe erarbeiteten sechssprachigen

„Leitfaden für Maschinenhersteller
zur Angabe von Geräuschemissionen“


veröffentlicht. Er unterstützt Hersteller bei der Angabe der Geräuschemissionen ihrer Geräte und Maschinen.

Im Rahmen der europäischen Nomad-Studie wurde deutlich, dass 80 % der beurteilten Betriebsanleitungen nicht den geräuschrelevanten Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprachen. Oftmals waren dabei die Werte zur Geräuschemission unvollständig angegeben oder fehlten ganz.

Auch die Betriebsbedingungen oder die Methoden zur Messung der Emissionen waren wegen fehlenden Normbezugs häufig gar nicht oder nur unzureichend nachzuvollziehen. Zudem erwiesen sich einige der angegebenen Geräuschemissionswerte als völlig unglaubwürdig.

Die BAuA bietet deshalb den Bericht „Leitfaden für Maschinenhersteller zur Angabe von Geräuschemissionen“ in sechs Sprachen – Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Niederländisch und Schwedisch.

Er unterstützt Hersteller dabei, Betriebsanleitungen und Verkaufsbroschüren mit technischen Informationen zum Produkt gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG über die Geräuschemissionen von üblicherweise im Freien verwendeten Maschinen, z. B. Baumaschinen oder Gartengeräte, zu erstellen.

Dazu klärt der Bericht zunächst über die Pflichten gemäß beider Richtlinien auf. Zudem enthält er eine Handlungsanweisung, wie Hersteller die Geräuschemissionswerte selbstständig ermitteln können, und was sie beachten müssen, wenn sie einen schalltechnischen Berater hinzuziehen.

Darüber hinaus enthält der Leitfaden konkrete Hinweise für die Praxis in Form von zusätzlich anzugebenden Informationen zur weiteren Lärmminderung während des Betriebs der Maschine.

Schließlich wird aufgezeigt, wie eine sachgerechte Information zur Geräuschemission einer Maschine abzufassen ist, und häufige Fehler aufgelistet. Verschiedene Beispiele für eine richtlinienkonforme Angabe der Geräuschemissionswerte runden den Leitfaden ab.

Leitfaden für Maschinenhersteller zur Angabe von Geräuschemissionen; 1. Auflage; Dortmund;
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2017; doi:10.21934/baua:bericht20161031; 145 Seiten.
Den Bericht im PDF-Format gibt es unter www.baua.de/publikationen.
Direkter Link: www.baua.de/dok/8657370
     
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