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 Assistenzsysteme fördern sicheres Verhalten ohne Zwang
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 Immer wieder ereignen sich schwere Arbeitsunfälle. Dabei gehören Verstöße gegen geltende Sicherheitsregeln zu den häufigsten Ursachen.

Um sicheres Verhalten am Arbeitsplatz zu fördern, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Möglichkeiten persuasiver Technologien für sichere Arbeit untersucht.

Solche Assistenzsysteme sollen das Verhalten der Nutzer beeinflussen – ein Ansatz, der in den vergangenen Jahren auch unter dem Begriff des „Nugdings“ diskutiert wird.


Erste Laboruntersuchungen zeigen: den größten positiven Einfluss auf das sicherheitsgerechte Verhalten von Beschäftigten haben Technologien, die dem Beschäftigten Rückmeldungen geben. Auch die optische Gestaltung der Rückmeldungen hat einen Einfluss darauf, wie sich Personen verhalten. Der 2017 erschienene Forschungsbericht „Sicher und gesund durch persuasive Technologien?“ fasst die Ergebnisse zusammen.

Beschäftige verstoßen nicht einfach willkürlich gegen bestehende Sicherheitsregeln. Oftmals lösen äußere Umstände ein solches Verhalten aus. Dazu gehört z. B. eine erhöhte Arbeitsintensität. Zudem neigen Beschäftigte zu Verstößen, wenn die Arbeitsmittel nicht dazu geeignet sind, eine Aufgabe gleichzeitig sicher und effizient zu bearbeiten.

Wenn Aufgabe und Sicherheitsregel im Konflikt zueinander stehen, entscheiden sich viele Beschäftigte bewusst dazu, einige der Regeln zu missachten. Doch gerade wenn mit schwerem Gerät oder gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, kann ein Unfall schwerwiegende Folgen haben.

Daher befasste sich das BAuA-Projekt „Sicher und gesund durch Persuasive Technology?“ mit der Frage, inwieweit mithilfe persuasiver Technologien bewusste Verstöße gegen Sicherheitsregeln verringert werden können.

Persuasive Assistenzsysteme leisten Überzeugungsarbeit. Dabei setzen sie weder Zwang oder Drohung noch Belohnung als Mittel ein. Bei ihren Untersuchungen konzentrierte sich die BAuA auf zwei Methoden:

•  Die Strategie des Feedbacks gibt den
   Versuchspersonen eine direkte Rückmeldung über
   ihr Verhalten. In der betrieblichen Praxis ist die
   Feedbackmethode jedoch sehr aufwändig, da das
   Verhalten der Beschäftigten erfasst und bewertet
   werden muss.

•  Um die Praxistauglichkeit zu testen, wurden daher
   in einem zweiten Versuch Erinnerungshinweise
   gegeben. Diese riefen den Nutzern während der
   Arbeitsschritte die erforderlichen Maßnahmen ins
   Gedächtnis.

Die Untersuchungen zeigen, dass persuasive Botschaften sich dazu eignen können, Verstöße zu verringern und sicherheitsgerechtes Verhalten zu fördern. Dabei erzielte die Methode des Feedbacks im Vergleich zu Erinnerungshinweisen eine dauerhaftere Wirkung. Trotz eines Geldanreizes verstießen die Probanden, die Rückmeldungen erhielten, auch später deutlich seltener gegen die aufgestellten Regeln.

Zudem stellte sich heraus, dass auch die optische Gestaltung der Botschaften einen großen Einfluss hat. Im Gegensatz zu reinen Textbotschaften eignen sich Formate wie die Ampel oder animierte virtuelle Agenten deutlich besser, um sicheres Verhalten zu fördern.

In jedem Fall sind beim Einsatz persuasiver Technologien ethische Aspekte besonders zu berücksichtigen. Grundsätze der ethisch vertretbaren verhaltensbeeinflussenden Kommunikation wie Wahrheit und Angemessenheit müssen sorgfältig beachtet werden, um eine nicht vertretbare Manipulation des Verhaltens auszuschließen.

Weiterhin müssen datenschutzrechtliche Grundsätze bei der Erfassung des Verhaltens beachtet werden. Dazu zählen die Freiwilligkeit und Zweckgebundenheit der Datenerhebung sowie Transparenz über Umfang und Verwendung der Daten.

„Sicher und gesund durch persuasive Technologien? Laborexperimentelle Untersuchungen zum Einfluss persuasiver Assistenzsysteme auf sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten bei der Arbeit“; Matthias Hartwig; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2017; doi:10.21934/baua:bericht 20170418; 232 Seiten.

Den Bericht im PDF-Format gibt es unter www.baua.de/publikationen.
Direkter Link: www.baua.de/dok/8708698
   
    
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