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 Mess- und Meldepflicht seit 2021: Bodenbeschichtungen
gegen Radon in Innenräumen
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 Spezielle Bodenbeschichtungen verhindern das Eindringen von Radon aus dem Boden in Gebäude. Dadurch bleibt die gesundheitsgefährdende Radon-Konzentration in Innen­räumen auch in Regionen mit hohem natürlichem Radon­vorkommen in unbedenklichen Grenzen.

StoCretec bieten Bodensysteme an, deren radondichte Wirkung durch das akkreditierte Institut IAF-Radioökologie, Radeberg, zertifiziert worden sind.

Radon ist ein natürliches Edelgas, das überall in der Umwelt vorkommt. In einigen Regionen Deutschlands überschreitet die Radon-Konzentration sogar den Referenzwert des deutschen Strahlenschutzes (300 Becquerel pro m³).

Es gelangt durch Gesteinsschichten aus dem Erdboden in Gebäude und kann sich dort anreichern. Da Radon ein schweres Gas ist, steigt die Konzentration vor allem in der Luft in Bodennähe, z. B. in Kellerräumen, aber auch in anderen Innenräumen.

Einatmen von Radon ist bereits 1988 durch das Krebszentrum der WHO als ernstzunehmendes Krebsrisiko für den Menschen nachgewiesen worden. Vor den Gefahren durch Radon warnt auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Daher sind vor allem in den Regionen mit hoher Belastung radondichte Bodenbeschichtungssystem zu empfehlen und in manchen Räumlichkeiten (siehe unten) vorgeschrieben.

Prüfung bestanden: Radondicht

Für die u. a. vom BfS geforderte Senkung der Radonbelastung in Gebäuden durch gezielte Wahl von Baumaterialoberflächen bietet StoCretec Bodenbeschichtungssysteme und Einzel­produkte an, deren Radondichtigkeit das zertifizierte Labor für Radionuklidanalytik und Radiologische Gutachten, IAF- Radio­ökologie (Radeberg), in anerkannten Messverfahren geprüft und bestätigt hat:

Oberflächenschutzsystem StoCretec OS 11b.5-1:
Grundierung: StoPox GH 530
Abstreuung: StoQuarz 0,3-0,8 mm
Beschichtung: StoPox TEP MultiTop
                     + 40 % StoQuarz 0,3-0,8 mm

Oberflächenschutzsystem StoCretec OS 8.15:
Grundierung: StoPox GH 502
Abstreuung: StoQuarz 0,3-0,8 mm
Beschichtung: StoPox 590 EP
Abstreuung: StoQuarz 0,3-0,8 mm
Versiegelung: StoPox DV 100

Epoxidharzbeschichtung: StoPox BB OS

Die Beschichtungen verhindern die Radon-Diffusion durch Kellerböden und -wände und schließen die Durchlässigkeit und Undichtigkeit von Bodenplatten durch fugenlose Abdichtung. Risse und Fugen werden dynamisch überbrückt und damit versiegelt. Dies bestätigen die Zertifikate. Die Bodenbeschich­tungen bieten somit unterschiedliche technische Lösungen für Neubau, ebenso für Aus- und Umbau und für die Sanierung.
   
   
 
 
 
 
 
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Mit den-Beschichtungen entstehen attraktive, belastbare und radondichte Böden.
(Bild: StoCretec)
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 Mess- und Meldepflichten seit Anfang 2021

Bis Ende 2020 mussten die Bundesländer ermitteln, in welchen Gebieten in vielen Gebäuden eine hohe Radon-Konzentration zu erwarten ist. In diesen Gebieten muss die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss gemessen werden.

Beträgt die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz mehr als 300 Becquerel pro m³, müssen sofort Maßnahmen eingeleitet werden, um die Radon-Konzentration dort zu senken. Der Erfolg dieser Maßnahmen muss anschließend durch eine Messung nachgewiesen werden.

Lässt sich die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz nicht unter 300 Becquerel pro m³ senken, muss der Arbeitsplatz bei den zuständigen Strahlenschutzbehörden der Bundesländer gemeldet werden.  Darüber hinaus muss der Arbeitgeber die zu erwartende Strahlendosis für die Beschäftigten an diesem Arbeitsplatz abschätzen.

Ab einer zu erwartenden Dosis von 6 Millisievert pro Jahr greifen die Regelungen des beruflichen Strahlenschutzes. Das bedeutet, dass die Strahlendosis der Beschäftigten dauerhaft gemessen und an das Strahlenschutzregister im BfS gemeldet werden muss. Das Strahlenschutzregister wacht darüber, dass die Grenzwerte für die zulässige jährliche Strahlenbelastung und die Berufslebensdosis aller Beschäftigten, die im Register erfasst sind, eingehalten werden.

Informationen und Dosimeter für betroffene Arbeitsplätze stellen amtliche Messstellen bereit. Die Bundesländer haben die amtlichen Messstellen eingerichtet.

Wohn- und Aufenthaltsräume, die keine Arbeitsstätten sind, unterliegen nicht diesen Schutzregeln. Eigenheimbesitzer und Vermieter in betroffenen Gebieten sollten hier aber im Schutzinteresse der Betroffenen selbst Messungen und ggf. Schutzmaßnahmen veranlassen.

Weitere Informationen zum Radon-Risiko finden Sie auch im Online-Bericht vom Bundesamt für Strahlenschutz unter www.ed-pro.de/artikel.php?id=2836
oder auf der Internetseite www.bfs.de/radon
     
   
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