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 Ersatz der Gewerbesteuer
durch Kommunalfinanz-Reform
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 Wiederholt rufen die Kommunen nach Finanzhilfen, z. B. begründet durch die Corona-Krise. Dies darf aber nicht davon ablenken, dass es bereits vor der Pandemie grundlegende Probleme in anderen Bereichen der Kommunal-Finanzen gab.

Deshalb sollten die Einnahmen der Gemeinden endlich durch grundlegende Strukturreformen stabilisiert werden. Konkret fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt), die Gewerbesteuer abzuschaffen.


„Die Gewerbesteuer bringt in Boom-Zeiten hohe Einnahmen, die die Gemeinden zu übermäßigen Ausgaben verführen. Und in Krisenzeiten reißt die wegbrechende Gewerbesteuer Löcher in die Kommunalhaushalte“, so der BdSt.

Damit eröffnet der Verband erneut eine grundsätzliche Diskussion um kommunale Finanzen: Wir plädieren dafür, die Gewerbesteuer durch kommunale Zuschlagsrechte auf die Einkommen- und die Körperschaftsteuer sowie durch einen erhöhten Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zu ersetzen.

BdSt-Präsident Reiner Holznagel betont dazu: „Auf diese Weise würden die Gemeinden ihre Einkommensquellen stabilisieren können und die gefährliche Abhängigkeit von der Gewerbesteuer verlieren.“ Die kommunale Steuerautonomie bliebe erhalten, weil die Kommunalpolitik die Höhe der neuen Hebesätze für die Einkommen- und die Körperschaftsteuer selbst bestimmen kann.

Generell betont der Verband, dass bei kommunalen Finanzreformen auf die Aufkommensneutralität geachtet werden muss – unterm Strich darf es insgesamt nicht zu Steuermehreinnahmen kommen. Eine Mehrbelastung muss ausgeschlossen werden: Dies sollte zum Beispiel für das Wohnen sowie für Zuschlagsrechte gelten. Hier müssen die Kommunen maßvoll handeln.

Gewerbesteuer verschärft Steuerungerechtigkeit

Laut Fiskusleaks-Chefredaktuer Rolf Albrecht ist die Grundsatzfrage zum Existenzrecht der Gewerbesteuer richtig und wichtig, da die gelebte Steuerrealität über die Jahrzehnte weitere Verzerrungen und steuerliche Ungerechtigkeiten verursacht hat:

Neben den Kritikpunkten des BdSt gibt es z. B. bei Selbständigen im Umfeld freier Berufe Fälle, wo gewerbeartig agierende Firmen als Freiberufler nicht der Gewerbesteuer unterliegen und umgekehrt typischen Freiberuflern der Gewerbestatus aufgezwungen wird, inklusive der Pflichtbeiträge zur IHK. Selbständige als Einzelperson bekommen zwar die Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer angerechnet, damit keine Doppelbesteuerung entsteht, aber: Das misslingt, wenn z. B. ein Verlustabzug nur der Person zugeordnet wird, da dann die Gewerbesteuer zuschlägt und die Verrechnung mit Einkommenssteuer ins Leere geht.

Gravierend ist besonders die fehlende Gleichberechtigung der Gemeinden: Seit langem können gerade Kleinstädte und ländliche Gemeinden nicht frei über die Ansiedlung von Gewerbe entscheiden. Jedes Gewerbe- und Industriegebiet unterliegt der regionalen Raumplanung und ist ohne Zustimmung des Landkreises nicht einmal planbar. Und die Regionalplaner stehen fast überall auf Konzentration. Gemeinden, die schon satt Gewerbesteuer kassieren, bekommen ihr Gewerbegebiet erweitert, wo noch kein Gewerbe ist, wird jede Neuansiedlung vereitelt. Im Ergebnis werden reiche Kommunen reicher und die anderen gehen a priori leer aus.

Und welche größere Firma agiert heute nur noch an einem Stammsitz? Gewinne - und damit auch die Gewerbesteuerlast - werden strategisch verlagert und landen final in goldenen Briefkästen namhafter "Steuerparadiese".

So gesehen, ist eine Kommunalfinanz-Reform nur die unterste Stufe eines globalen Billionen-Problems. alb
     
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