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Die Bundesregierung plant umfangreiche Vorschriften-Änderungen zum Verkauf und bei der Verwendung von Biozid-Produkten.
Im Fall biologischer Gefahrlagen soll die Gefahrstoffverordnung mit Blick auf die geänderte EU-Biozid-Verordnung an das EU-Recht angepasst werden.
Im September 2020 wurde der Referentenentwurf einer Arbeitsschutzänderungsverordnung (ArbSchÄndV) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt. Die Behandlung im Bundeskabinett und der Beschluss im Bundesrat sollen im Frühjahr 2021 erfolgen.
Zusammen mit einem Verordnungsentwurf des Umweltministeriums zur Umsetzung der geänderten EU-Biozid-Verordnung soll die Einstufung der Biozid-Produkte geändert werden.
Geplant ist, die Biozid-Produkte in drei Kategorien einzuteilen:
1. Produkte für die breite Öffentlichkeit, z. B. zum Verkauf in Baumärkten. 2. Produkte für die berufsmäßige Verwendung. Hier muss Fachkunde vorliegen. 3. Produkte für geschulte, berufsmäßige Verwenderinnen und Verwender, die eine Sachkunde benötigen.
Damit müssen die Sachkundeanforderungen für Tätigkeiten mit Biozid-Produkten in der Gefahrstoffverordnung ausgeweitet werden.