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 LKW gegen Fassadengabione:
Wie die Generali-Versicherung
einen Schaden kleinrechnet
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 Versicherungen streben nicht nach dem Glück Versicherter oder Geschädigter, sondern danach, aus hohen Beiträgen für möglichst wenig Schäden zur Kasse gebeten zu werden. Auch bei Verkehrsunfällen kommen Bauten zu Schaden - was wir an einem eigenen Fall kritisch berichten können, der selbst nach nunmehr ein Jahr von der Generali Versicherung nicht geklärt ist:

Unser Haus steht im Schwarzwalddorf Malsburg an einer engen Nebenstraße am Steilhang. Die Gabionenwand haben wir deshalb extra über einen halben Meter hinter der Grundstücksgrenze positioniert, damit ein kleiner Grasstreifen gerade großen Fahrzeugen ein bisschen mehr Freiraum lässt.

Dem Fahrer eines LKW von Schellinger hat das aber auf dem Weg zu einer Pelletlieferung zu den Nachbarn nicht gereicht. Eigentlich war der LKW mit dem Fahrerhaus schon am Gabionenende heile vorbei - hat dann aber aus unbekanntem Anlass zurückgesetzt und dabei stark eingelenkt. Dabei ist der LkW mit dem inneren Radkasten voll auf der Gabionenecke hängengeblieben, hat die tonnenschwere Gabione stark verbogen und auf einer Länge von 3 m schief von der Garagenwand weggezogen.

Da die Gabionenwand auf einer Lange von 8,5 m voll verbunden verbaut ist, unten 50 cm und im oberen Meter 30 cm tief ist, besteht zum Glück keine Umsturzgefahr. Aber die Reparatur ist aufwendig: Der beschädigte Abschnitt auf 3 m Länge muss von ca. 5 t Granitsteinen entleert und dabei demontiert werden. Dafür muss mindestens oben auch der Anschlusskorb entleert werden.

Der anbietende GaLaBauer will dabei viel Zeit sparen, was nur geht, wenn er die Gabionen aufflext, weshalb aber das ganze Gabionenmaterial nicht wiederverwendbar ist. Der Wiederaufbau muss ohnehin von Hand gemacht werden, um die Außenansicht des Steinbildes passend zur Gesamtwand zu realisieren. Die Granitfüllung kann dabei natürlich wiederverwendet werden.

Das frustrierende Spiel der Generali-Versicherung

Unfalltag war der 18. Februar 2021. In der Folgewoche hat uns die Firma Schellinger, an ihre Haftpflichtversicherung Generali verwiesen. Telefonisch wurde eine schnelle und kulante Regulierung versprochen und meine Mithilfe erbeten, für die Materialbeschaffung vom Gabionenhersteller Rothfuss und für die Klärung eines Angebotes bzw. Kostenvoranschlags von einem Fachhandwerker. Von Generali kam niemand, den Schaden vor Ort zu beurteilen und ggf. mit Handwerkern etwas zu klären.

Der GaLaBauer wollte keinen Festpreis anbieten, weil die Handarbeit schwer zu kalkulieren ist und ein solcher Reparaturauftrag bei bester Auftragslage obendrein wohl wenig attraktiv ist. Der Kostenvoranschlag hatte damit ein Risiko finaler Mehrkosten - für die ich nicht selbst geradestehen will.

Statt die eingereichten Kosten zu akzeptieren, kam Ende März eine "Berechnung", die nicht einmal die Hälfte der eingereichten Kosten abdeckt, begründet mit einem "Prüfbericht" einer "Sachverständigen" von einer Firma "sach|control". Mit der Realität hatte dieses Flickwerk von Scheingutachten nichts zu tun und wurde sofort reklamiert.

Im April folgte das Eingeständnis "eines Fehlers" mit Anerkennung eines Teilbetrags, womit aber immer noch nicht mal 2/3 des Schadens zu begleichen ist.

In einem seither sehr zielausweichenden Schriftwechsel wurde lediglich zugesagt, die aus der Erstattung herausgerechnte MWSt nachzuzahlen, sobald die finale Handwerkerrechnung vorliegt. Aber zur verbleibenden Differenz wird jede Klärung verweigert.

Dabei hat die Differenz erkennbar mehrere Gründe: Meine Nebenkosten will die Versicherung nicht bezahlen. Daneben wird beim Material der Gabione 40 % abgezogen, weil dieses unser Vorteil einer Werterhöhung sei. Und die Generali will nicht dafür geradestehen, wenn die Handwerksrechnung höher ausfällt als im Kostenvoranschlag geschätzt.

Mit Blick auf die Nebenkosten war ich offenbar so dumm, ohne Zahlungszusicherung in Vorleistung zu gehen.

Die 40 % Materialkostenminderung sind eine Unverschämtheit. Die hochwertig verzinkten Gabionen sind zwar gut 10 Jahre alt, aber technisch und optisch wie neuwertig und werden Generationen überstehen. Eine Werterhöhung ist somit nicht möglich. Auch kann man keine Gebrauchtteile kaufen, weil dafür kein Markt existiert. Hier gibt es zum Neukauf keine Alternative, wobei inzwischen die im März bekommenen Preise nicht mehr gelten, weil Stahl viel teurer geworden ist.

Da ich diese Kosten nicht tragen will, und die Versicherung in der Pflicht ist, den Schaden vollständig zu begleichen, habe ich diese inzwischen mehrfach aufgefordert selbst einen Handwerker zu beauftragen und so die seit Februar 2021 anstehende Reparatur ausführen zu lassen. Passiert ist nichts.

Einen armseligen Vorschlag, gegen eine Minizahlung von 200 € auf alle weiteren Forderungen zu verzichten, habe ich nicht angenommen.

Das sich ergebende Bild ist eindeutig: Erst wird man mit einer erfundenen Kleinrechnerei konfrontiert, in der Hoffnung so dumm zu sein, das hinzunehmen. Dann wird ein Brocken nachgeworfen um es nochmal zu versuchen und im dritten Anlauf werden die o.g. 200 € als Leckerli hingehalten. Eine zielführende Bearbeitung hat vom anfänglichen Fake-Prüfbericht bis heute nie stattgefunden.

Statt zumindest einem verbesserten Angebot wird der Vorgang weiter ausgesessen. Der Verursacher hat folglich für seine Jahresabschlüsse 2021 und 2022 eine Restforderung präsentiert bekommen.

Rolf Albrecht
     
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 Hintergrund:
Warum Gabionen 100 Jahre alt werden können


Nach DIN EN ISO 9223-2012 wird eine Atmosphäre der Korrosivitätskategorie C3 mit einer mäßigen Korrosivität zugrunde gelegt. 95 % der Landfläche der BRD kann in die Korrosivitätskategorien C2 bzw. C3 eingeordnet werden. Aus DIN EN ISO 9223 geht hervor, dass die Korrosionsgeschwindigkeit für reine Zinküberzüge in der Korrosivitätskategorie C3 0,7 bis 2,1 µm pro Jahr beträgt.

Zn95Al5-Legierungen besitzen eine geringfügig bessere Korrosionsbeständigkeit als reine Zink-Überzüge, die umso mehr zum Tragen kommt, je aggressiver die Atmosphäre ist.

Legt man als Abtrag für die Zn95Al5-Legierung den Wert von 0,7 µm/a zugrunde, würde es rechnerisch 86 Jahre dauern bis die Zinkauflage abgetragen wäre. Die kathodische Schutzwirkung des Zinklegierungsüberzuges ist an Schweißpunkten wirksam.

Die Nutzungsdauer einer verzinkten Konstruktion ist jedoch länger als die Schutzdauer des Überzuges, da ein Teil des Stahls durch Korrosion zerstört werden kann, ehe die gesamte Konstruktion unbrauchbar wird.

Stahldrahtgitter mit einem Drahtdurchmesser von 6 mm und einer Zn95Al5-Auflage von 400 g/m² können bei atmosphärischer Korrosion unter bestimmten Bedingungen eine Lebensdauer von 100 Jahren erreichen.

Die hier beschädigte Gabione ist hingegen nicht einmal den typischen Bewitterungsbelastungen ausgesetzt. Rückseitig steht die Gabione voll bündig vor der Betonwand des Hauses und ist durch den großen Dachüberstand teilweise sogar vor normalem Regen geschützt. Gründe, die die Lebenserwartung der Gabione vermutlich um weitere Jahrzehnte verlängern, was ggf. Ururenkel im nächsten Jahrhundert bezeugen können.
     
   
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