Wir benutzen nur Cookies, die für die Funktionalität der Webseiten erforderlich sind. Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Fachwissen für den professionellen Leser Edition Professionell www.ed-pro.de
Startseite Übersicht Leserbereich Kontakt per E-Mail Datenschutz Impressum
 Förderfähige Wärmepumpen:
Verschärfung der Schall-Grenzwerte für Außengeräte
    zurück blättern  
   
 Seit dem 1.1.2026 müssen außen aufgestellte neue Wärmepumpen, um förderfähig zu sein, deutlich strengere Grenzwerte in Sachen Schallemissionen erfüllen als zuvor.

Die entsprechenden aktuellen Geräte aus der wpnext-Familie von Stiebel Eltron erfüllen diese Vorgaben – egal, für welches Gerät man sich entscheidet.


Mit den neuen WPL-A-Plus und WPL-A-Trend-Geräten hat Stiebel Eltron im Frühjahr 2025 eine Luft-Wasser-Wärmepumpengeneration in den Markt gebracht, die auf allen Ebenen überzeugt: Design, Installationsfreundlichkeit und Effizienz sind beispielgebend.

„Unsere aktuellen Geräte liefern nicht nur zuverlässig die benötigte Wärme für das Gebäude selbst bei tiefen Temperaturen und Heizkörpern als Verteilsystem, sie sind dabei auch noch äußerst effizient“, erklärt Vertriebsgeschäftsführer Burkhard Max.

„Selbstverständlich sind sie auch voll förderfähig – sie arbeiten nicht nur mit dem natürlichen Kältemittel R290, also Propan, sie sind auch noch extrem leise.“ Damit erfüllen die Geräte des deutschen Herstellers auch problemlos die neuen Vorgaben in Sachen Geräuschpegel, die seit 1. Januar 2026 gelten.

Hausbesitzer profitieren beim Heizungswechsel auf eine Wärmepumpe aktuell von einer attraktiven Förderung: Bis zu 70 % der Kosten der Maßnahme werden vom Staat übernommen – im Einfamilienhaus sind maximal 21.000,- € Fördersumme möglich, für Gebäude mit mehr als einer Wohneinheit gelten andere Summen.

Die Förderung ist in unterschiedliche Bereiche unterteilt: 30 % gibt es als Grundförderung immer, wenn eine Wärmepumpe eine bestehende Heizungsanlage ersetzt. Weitere 20 % gibt es in Abhängigkeit von der alten Anlage – wenn beispielsweise eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt wird oder – unabhängig vom Alter - eine Ölheizung. 30 % gibt es, wenn das Haushalts-Jahreseinkommen weniger als 40.000 € beträgt, und 5 %, wenn ein natürliches Kältemittel wie Propan in der Wärmepumpe zum Einsatz kommt.

„Welche Förderbausteine man erhält, hängt also von verschiedenen Kriterien ab“, so Max. „Aber Achtung: Wenn die Schallschutzvorgaben nicht erfüllt werden, ist die Anlage grundsätzlich nicht förderfähig – dann bekommt man also überhaupt keine Förderung. Deswegen ist es wichtig, hier genau hinzuschauen“, rät Burkhard Max.

„Jeder Hausbesitzer, der noch mit Gas oder sogar Öl heizt, sollte so schnell wie möglich den Umstieg auf eine zukunftssichere Alternative prüfen“, sagt der Heizungsexperte.

„Laut dem Vergleichsportal Verivox, einer Untersuchung des Energiedienstleisters Techem oder dem aktuellen Heizspiegel von co2online sparen Wärmepumpennutzer schon jetzt bares Geld bei den Betriebskosten im Vergleich zu Haushalten, die noch fossile Brennstoffe benötigen.“ Dieser Kostenvorteil wird Jahr für Jahr größer, so dass Abwarten die schlechteste Entscheidung ist: „Die Fördergelder sind das eine, dazu die niedrigeren Betriebskosten und schließlich die beruhigende Gewissheit, zukunftssicher aufgestellt zu sein: eine echte Win-win-win-Situation.“

Welche Wärmepumpenanlage für das eigene Zuhause geeignet ist, lässt sich leicht mit einem Frage-Antwort-Tool auf der Homepage des Herstellers unter www.stiebel-eltron.de/angebotsservice herausfinden. Auf Wunsch erhält man direkt ein unverbindliches Angebot eines Fachhandwerkers aus der Region – und natürlich Aussagen über die maximal mögliche Förderung.
   
   
 
 
 
 
 
vergrößern
Der Heizspiegel 2025 von co2online zeigt die Heizkostenvorteile von Wärmepumpen als Heizsystemen – besonders im Vergleich zu fossilen Brennern.
 
 
 
 
 
vergrößern
Förderfähige Luft-Wasser-Wärmepumpen. (Bild: Stiebel Eltron)  
  Leserkontakt
  zurück blätternSeitenanfang